So reif und lebenserfahren die „Weisheitszähne“ auch klingen mögen, häufig machen sie bei vielen Patienten einfach nur Ärger. Oft finden sie nicht den richtigen Weg, weil sie im Kiefer verlagert sind. Dabei können sie einerseits wiederkehrende und schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Andererseits können sie über Jahrzehnte hinweg unbemerkt im Kiefer verweilen. Dabei stellt sich für viele Patienten die Frage: Wann müssen meine Weisheitszähne wirklich entfernt werden?
Bei den meisten Menschen sind alle vier Weisheitszähne angelegt, in einigen Fällen sind auch nur zwei oder gar keine vorhanden. Sie werden überwiegend im Erwachsenenalter bei zahnärztlichen Untersuchungen oder im Rahmen röntgenologischer Befunde entdeckt und stellen Relikte unserer Vorfahren dar. In früherer Zeit hatte der Gesichtsschädel eine andere Form, wobei der Ober- und Unterkiefer breiter geformt waren, sodass dort 32 Zähne problemlos Platz fanden. Heute erfüllen Weisheitszähne jedoch keine wirkliche Funktion mehr.
Wann Weisheitszähne erhalten werden können!
Ob ein Zahn entfernt werden muss ist stets eine individuelle Entscheidung, basierend auf dem aktuellen Befund. Weisheitszähne können bestehen bleiben, wenn im Kiefer genügend Platz vorhanden ist und der Zahn gerade wächst. Man kann sie auch belassen, wenn sie tief im Knochen liegen und nicht entzündet sind. In diesem Fall können sie über Jahrzehnte ohne Beschwerden im Knochen verweilen. Im Unterkiefer spielt die Lage der Weisheitszahnwurzeln zum Unterkiefernerv eine entscheidende Rolle. In diesem Fall wird in unserer Zahnarztpraxis in Hamburg ein dreidimensionales Bild (DVT) angefertigt. Zeigt sich ein erhöhtes Risiko bei der Zahnentfernung den Unterkiefernerv zu verletzen, wird der Weisheitszahn in der Regel belassen, da es infolge einer Nervverletzung zur einseitigen Taubheit der Lippe kommen kann. Sofern Zähne durch Nichtanlage, Extraktionen oder Traumata fehlen, können Weisheitszähne kieferorthopädisch in die Zahnreihe einbezogen werden.
Wann ist eine Weisheitszahnentfernung sinnvoll?
Die Weisheitszahnentfernung ist für viele Patienten keine einfache Entscheidung, insbesondere wenn keine aktuellen Beschwerden bestehen. Oft haben Weisheitszähne nicht genügend Platz im Kiefer und sind nicht ganz zu sehen, sie erreichen die Kauebene nicht. Dadurch ist das Zähneputzen schwierig und das Zahnfleisch kann sich wiederkehrend entzünden. In diesem Fall wird die Entfernung der Weisheitszähne empfohlen, da sich der Entzündungsprozess auf den Knochen ausdehnen kann. Manche Patienten besuchen erst den Zahnarzt, wenn akute Schmerzen bestehen, dann kann die gängige Lokalbetäubung an ihre Grenzen stoßen. Zudem können Weisheitszähne stören, wenn sie über die Kauebene hinauswachsen, weil sie keinen Gegenspieler haben. Auch kariöse Läsionen oder Zysten, die sich unbemerkt ausdehnen können, stellen Indikationen für die Zahnentfernung dar. Zudem sind verlagerte Weisheitszähne, deren Zahnkrone in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wurzel des zweiten Backenzahns steht, zu entfernen, da ein erhöhtes Risiko der Wurzelresorption besteht und es zum Verlust beider Zähne kommen kann.
Entscheidung zur Entfernung spätestens im 25. Lebensjahr
Wenn die Weisheitszähne mit großer Wahrscheinlichkeit später im Leben Ärger machen können, sollten sie spätestens bis zum 25. Lebensjahr entfernt werden. Mit zunehmendem Alter wird besonders im Unterkiefer der Knochen immer fester und kompakter, was die Zahnextraktion deutlich erschwert. Kompakter Knochen wird schlechter durchblutet, was die Wundheilung negativ beeinflusst. Jugendliche Patienten leiden zudem viel seltener an Allgemeinerkrankungen und haben in aller Regel ein intaktes Immunsystem. Beides lässt die Rate von Komplikationen und Wundheilungsstörungen nach dem operativen Eingriff deutlich sinken.
© Zahnärztin der Praxis CityZahn in Hamburg