FAQ Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten beim Zahnarzt

Häufige Fragen an Cityzahn Hamburg

Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden auch sofort unsere Praxis in der Pelzerstraße 4 in unmittelbarer Rathausnähe aufsuchen. Allerdings müssen Sie dann eine Wartezeit einkalkulieren, da wir Patienten mit festem Termin vorrangig behandeln. Davon ausgenommen sind Unfälle wie ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle.

Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (040 / 34 36 73), spätestens bevor Sie sich auf den Weg zu unserer Praxis machen – dann können wir uns bereits organisatorisch darum kümmern, Ihre Wartezeit möglichst kurz zu halten!

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei Mal im Jahr (genauer gesagt: “einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten”!) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Einmal pro Jahr ist ebenso die einfache Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dürfen dabei nur harte Zahnbeläge entfernt werden – eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur derselben und die anschließende Fluoridierung sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Zahnpflege sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr zur Prophylaxe.

Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherungen und Kosten je nach individueller Situation, Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies– oder Parodontitis-Risiko ein Kontroll-Intervall zwischen 3 und 12 Monaten – wie gesagt: je nach dem! Wir können an dieser Stelle keine pauschalen Empfehlungen zur Häufigkeit der professionellen Zahnreinigung oder der Kontrolle Ihrer Zähne geben. Vielleicht soviel: Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die “versteckten Ecken” mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden.

Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im sogenannten Bonusheft nachzuweisen ist. Sie erhalten derzeit (Stand Januar 2021) beispielsweise für eine Einzelzahnkrone einen Festzuschuss von 199,25 Euro, bei 5 Jahren Nachweis im Bonusheft 232,46 Euro, nach zehn Jahren Bonusheft 249,07 Euro. Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, sämtliche Behandlungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Sie können sich also auch rückwirkend die Bestätigungen im Bonusheft holen (auch ein entsprechender Ausdruck der stattgefundenen Kontrolluntersuchungen ist ausreichend!).

Für eine professionelle Zahnreinigung unserer langjährigen, motivierten und instruierten Patienten planen wir etwa eine Stunde ein. Gesetzlich Versicherte zahlen dafür seit Oktober 2017 ca. 98 Euro, wir liquidieren, wie auch bei Privatpatienten, nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Eine Sitzung zur professionellen Zahnreinigung umfasst in unserer Praxis nicht nur die gründliche Reinigung der Zähne (Beläge, Verfärbungen, Zahnstein, Konkremente etc.) durch speziell qualifizierte Mitarbeiterinnen, sondern auch eine individuelle Empfehlung zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene mit dem Ziel, die regelmäßigen Prophylaxe-Sitzungen auf ein Mindestmaß bei optimaler Vorsorge reduzieren zu können.

Wenn Sie wünschen, bekommen Sie nach der Reinigung der Zähne eine entspannende Kopfmassage!

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen, gegebenenfalls nach Abschluss der zahnärztlichen Therapien, einen Plan zur weiteren Gesunderhaltung Ihrer Zähne. Dabei spielen unzählige Faktoren wie Kariesrisiko, häusliche Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Disposition, privates und berufliches Stressmanagement etc. eine Rolle. Die empfohlenen Intervalle liegen zwischen 3 und 12 Monaten.

Die vermeintlichen Innovationen im Bereich “Zahnbürste” nehmen marketingmäßig nicht mehr nachvollziehbare Ausmaße an – schräge Borsten, Kreuzborsten, außen lange Borsten, Mikro- und Nano-Borsten, farbige Borsten, Rotations-, Schwing-, Hub-, Seitwärts- und sonstige Bewegungen in Normal-, Schall- oder Ultraschallgeschwindigkeit!?

Wir sprechen doch eigentlich von Zahnbürsten!

Unsere Empfehlung: eine gute Zahnbürste in mittlerer Härte mit kurzem, planem Kopf und abgerundeten Borsten erfüllt die Grundanforderungen an die häusliche Zahnpflege. Zusätzlich sind Zahnseide und je nach individueller Situation Zahnzwischenraumbürstchen und/oder Zahnhölzchen unverzichtbar!

Die bessere Alternative ist in unseren Augen eine elektrische Zahnbürste, sie schafft bauartbedingt deutlich mehr Putzbewegungen in der gleichen Zeit im Vergleich zur Handzahnbürste.

Unsere geschulten Prophylaxehelferinnen beraten Sie individuell und herstellerunabhängig!

Kleinere kariöse Läsionen (“Löcher”) werden bei uns standardmäßig mit dentinadhäsiven Composite-Füllungen in Mehrschichttechnik versorgt – also hochwertigen keramikverstärkten zahnfarbenen Kunststofffüllungen, die fest im Zahn verklebt werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Mehraufwand gegenüber einfachen Amalgam-Füllungen selbst bezahlen. Amalgam verwenden wir übrigens seit vielen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht mehr.

Bei größeren Defekten können wir die Versorgung mit Inlays oder Teilkronen aus Vollkeramik anbieten.

Nein, aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Versicherung empfehlen. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, sehr kritisch die Angebote zu hinterfragen. Gerade Banken und gesetzliche Krankenversicherungen nutzen das entgegengebrachte Vertrauen, um Zahnzusatzversicherungen der entsprechenden “Kooperationspartner” “an den Mann oder die Frau” zu bringen. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung des “Kassen-Festzuschusses” über einen prozentualen Zuschussanteil an der Gesamtrechnung bis zu einer wirklichen Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen (professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Stellungskorrekturen bei Erwachsenen etc.). Dementsprechend divergieren die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr stark! Unsere Meinung: für sehr wenig Geld können Sie in aller Regel auch nur eine eingeschränkte Leistung erwarten!

Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie passenden Zahn-Zusatzversicherung kann Ihnen Google “Zahnzusatzversicherung”, die Seite www.waizmanntabelle.de oder die Verbraucherzentrale geben.

Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie nach umfassender Aufklärung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan von uns. Der “HKP” der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst mehrere Seiten. Um Ihnen den Umgang mit diesem Papierstapel zu erleichtern, möchten wir Ihnen das Vorgehen an einem fiktiven Beispiel erläutern.

Sie finden auf allen Anträgen Stempel, die Ihnen genau zeigen, welches Formular bei Ihnen verbleibt, zur Kasse, Zusatzversicherung oder wieder in unsere Praxis geleitet werden soll. Den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) reichen Sie bitte mit dem Blatt Heil- und Kostenplan Teil 2 und einer Kopie Ihres Bonusheftes bei Ihrer Krankenkasse ein. Die eventuell beiliegende Vereinbarung gemäß §55 muss nicht zur Krankenkasse, bringen Sie diese Vereinbarung einfach unterschrieben mit dem von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan wieder zu uns in die Praxis. Erst dann dürfen wir mit der Arbeit beginnen.

Die Seite Kostenvoranschlag Kasse dient Ihrer Information, wie sich der Rechnungsbetrag voraussichtlich zusammen setzen wird. Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, kann dieser Kostenvoranschlag zur Kostenrückerstattung an Ihre Versicherung weiter gereicht werden.

Auch privatversicherte Patienten sollten den privaten Heil- und Kostenplan, gerade bei umfangreicheren Arbeiten, vorab bei Ihrer Versicherung einreichen, um Leistungseinschränkungen und ähnlichen “Überraschungen” vorzubeugen.

Ja! Einige Zusatzversicherungen schränken ihre Leistungen ein, wenn nicht vorab eine Kopie des Heil- und Kostenplanes vorgelegt wurde. Bitte schicken Sie zeitgleich eine Kopie des Heil- und Kostenplanes und des Blattes HKP Teil 2 an Ihre Zusatzversicherung.

Wir arbeiten bei Abrechnungs- und Finanzierungsfragen eng mit der “DZR” (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH) zusammen. Die Abtretung Ihrer Rechnung an diese Gesellschaft ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, Ihre persönlichen und medizinischen Daten sind gemäß aktueller Datenschutzgesetzgebung und der bestehenden Schweigepflicht vor Fremden völlig sicher. Die Zusammenarbeit mit der “DZR” entlastet unsere Mitarbeiterinnen und Sie haben unter anderem die Möglichkeit, ihre Rechnung in bequemen Raten zu bezahlen.

Die Teilzahlung ist bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten für Sie mit keinerlei Gebühren verbunden und zinsfrei, bei längeren Laufzeiten fallen bankübliche Zinsen an. Weitere Informationen finden Sie hier Finanzierung / Ratenzahlung beim Zahnarzt oder direkt bei der DZR Hamburg.

Die Begriffe “Endodontie” bzw. “Endodontologie” stammen aus dem Griechischen: endo=innen und odontes=die Zähne. Endodontie bezeichnet also die Tätigkeit im Inneren der Zähne, Endodontologie die Lehre von der Tätigkeit im Inneren der Zähne. “Endo” steht im Zahnarzt-Slang demzufolge einfach für Wurzelbehandlung (bzw. “noch richtiger” Wurzelkanalbehandlung!).

Hier finden Sie Informationen zur High-Tech Wurzelbehandlung ohne Schmerzen mit Mikroskop bei CityZahn.de.

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Dann rufen Sie uns jetzt an – Telefon 040 – 34 36 73 – oder schreiben uns hier eine eMail und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

Dr. Ron Tehsmer & das Praxis-Team