Bei der Fissurenversiegelung handelt es um eine zahnärztliche Präventionsmaßnahme,
die bei Kindern und Jugendlichen in der Zahnarztpraxis Cityzahn in Hamburg durchgeführt werden kann. Sie ist zusätzlich zur häuslichen Mundhygiene und Fluoridierung ein wirksamer Schutz vor Karies am gesunden Zahn. Hierbei werden die Rillen (Fissuren)auf den Kauflächen der Zähne bei Kindern und Jugendlichen „ohne Bohren“ mit einem Kunststoffversiegler versorgt. Bakterien haben anschließend in diesem Bereich keine Angriffsfläche mehr, und einer Karies wird wirksam vorgebeugt. Vor allem die Backenzähne (Prämolaren und Molaren) werden versorgt, da hier eine Reinigung durch das Relief auf dem Zahn erschwert ist. Die ersten bleibenden Backenzähne erreichen bereits etwa im 6. Lebensjahr die Mundhöhle und sind so den Bakterien frühzeitig ausgesetzt – das tiefe Rillenrelief ist häufig kariesgefährdet.
Geeignet ist die Fissurenversiegelung für alle kleinen Patienten der Praxisgemeinschaft Hans-Peter Beyer und Dr. Ron Tehsmer, bei denen eine zusätzliche Kariesprävention nötig ist. Auch körperlich beeinträchtigte Patienten und Kinder mit Karieserfahrung im Milchgebiss können von der Fissurenversiegelung profitieren.
Wir als Ihre Zahnärzte in der Hamburger City beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen und freuen uns über Ihr Interesse.
Frühzeitige Versiegelung dient dem Zahnerhalt
Die Fissurenversiegelung kann ab dem Durchbruch des ersten bleibenden Zahnes erfolgen. Die tiefen Rillen und Grübchen sind der Zahnbürste häufig unzugänglich. Die Behandlung dauert maximal 30 Minuten. Der Zahn wird zunächst gereinigt, um Beläge zu entfernen und das Relief gut zugänglich zu machen. Anschließend erfolgt die Vorbereitung des Zahnes mithilfe eines Gels. Der Versiegler wird aufgetragen und die Übergänge zur Kaufläche werden poliert. Das Versieglermaterial besteht aus hochwertigem Keramikkunststoff und kann weiß oder durchsichtig sein. Die Haltbarkeit der Versiegelung wird im Rahmen Ihrer regelmäßigen Untersuchung in unserer Hamburger Praxis Cityzahn überprüft, um die dauerhafte Gesundheit Ihrer Zähne sicherzustellen. Bis zum 18. Lebensjahr wird die Fissurenversiegelung auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.